Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat Bundeskanzler Scholz von einer ‘Zeitenwende’ gesprochen, der Angriff der Hamas auf Israel sollte in ähnlicher Weise verstanden werden”, sagte gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon nach dem Terrorakt vom 7. Oktober 2023. Dass die deutsche Politik nun gegen die Unterstützer der Hamas (und ähnlicher islamistischer Gruppierungen) entschiedener vorgehen wolle, sei zwar begrüßenswert, notwendig sei hierfür jedoch eine “kritische Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit”. Der Stiftungssprecher appellierte in diesem Zusammenhang an das Auswärtige Amt und den Bundesrechnungshof “endlich die Informationen darüber freizugeben, ob Raketen gegen Israel tatsächlich mit deutschen Steuergeldern finanziert wurden” (vgl. die gbs-Meldung “Terror gegen Israel mit deutscher Unterstützung?” vom 20. Mai 2021).
Eine Offenlegung solcher Informationen könne vielleicht verhindern, dass “deutsche Politikerinnen und Politiker weiterhin aus falsch verstandenem Multikulturalismus in die Fänge totalitär denkender Islamisten geraten”, meinte Schmidt-Salomon. Bedauerlicherweise sei dies in der jüngeren Vergangenheit immer wieder geschehen. So hätten prominente Politikerinnen und Politiker wie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier oder die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer Kampagnen von “Hilfsorganisationen” unterstützt, die eng mit der Muslimbrüderschaft und der Hamas verbunden sind.
Ein Erbe der nationalsozialistischen Terrorherrschaft
Scharfe Kritik übte der Philosoph an der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verantworteten Studie “Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz”, die in weitgehend unkritischer Zusammenarbeit mit islamistischen Organisationen erstellt worden sei: “Keine Frage, Muslimfeindlichkeit dürfen wir in unserer Gesellschaft nicht tolerieren! Jedoch ist es grundverkehrt, die notwendige Kritik an den totalitären Formen des Islam als Rassismus zu diskreditieren. Was wir benötigen, ist eine Strategie sowohl gegen Islamismus als auch gegen Antimuslimismus, wie wir es schon vor einem Jahrzehnt gefordert haben. Leider ist auf diesem Gebiet genau das passiert, was ich bereits 2016 in dem Buch ‚Die Grenzen der Toleranz‘ prognostiziert habe: Der Versuch, die Gefahren des auch hierzulande virulenten politischen Islam unter den Teppich zu kehren, hat zu einem Erstarken nicht nur des Islamismus, sondern auch des Rechtsextremismus in Deutschland geführt. Diese verheerende Politik, die die Grundlagen der offenen Gesellschaft untergräbt, sollte schnellstens beendet werden.”
Ein wesentliches Problem bestehe darin, dass viele politisch Verantwortliche den totalitären Charakter des Islamismus noch immer nicht in vollem Umfang verstanden hätten: “Beim Islamismus handelt es sich nicht bloß um eine religiöse, sondern vor allem um eine faschistische politische Bewegung, deren eliminatorischer Judenhass nicht zuletzt ein Erbe der nationalsozialistischen Terrorherrschaft ist.” Leider seien die historischen Hintergründe in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, weshalb Schmidt-Salomon nach dem Anschlag der Hamas einen Text über den islamischen Faschismus veröffentlicht hat, der den massiven Einfluss Nazi-Deutschlands auf die Entstehung dieser totalitären Variante des Islams verdeutlicht.
Vor diesem Hintergrund solle man sich keinen Illusionen hingeben: “Vorrangiges Ziel der Hamas ist es nicht, die schrecklichen Lebensumstände zu verbessern, unter denen die Menschen in Gaza zu leiden haben. Die Hamas will mit Israel nicht verhandeln, sondern Israel vernichten! Anders lässt sich das gezielte Abschlachten von Babys während des Massakers vom 7. Oktober nicht interpretieren.” Tragischerweise reagierten die “religiös-nationalistischen Kräfte in Israel nun exakt so, wie es sich die Hamas-Strategen gewünscht haben”: “Den Blutzoll dafür müssen unschuldige Männer, Frauen und Kinder in Gaza zahlen, die mit der Hamas nichts zu tun haben und sich teilweise sehr deutlich vom Islamismus distanzieren.”
Groteske Prioritätensetzung der Justiz
Dass Organisationen der Hamas in Deutschland verboten werden sollen, hält Schmidt-Salomon für einen überfälligen Schritt: “Organisationen oder Personen, die zur Gewalt aufrufen oder schwerwiegende Straftaten billigen, könnten auf Basis der bestehenden Gesetze längst zur Rechenschaft gezogen werden – nur, man muss es auch tun!” Allerdings legten die deutschen Strafverfolgungsbehörden mitunter “eine groteske Prioritätensetzung” an den Tag: “Während harmlose Festivalbesucher belangt werden – bloß, weil sie ein paar Ecstasy-Pillen mit sich führen, werden Morddrohungen gegen Kritiker*innen des politischen Islam nicht ernsthaft verfolgt.” Der gbs-Sprecher erinnerte in diesem Zusammenhang an besonders gefährdete Personen aus dem Stiftungsumfeld wie den Schriftsteller Hamed Abdel-Samad (Mitglied des gbs-Beirats), die Rechtsanwältin Seyran Ateş (Beirätin des Instituts für Weltanschauungsrecht) und die Menschenrechtsaktivistin Mina Ahadi (gbs-Stipendiatin), die von Islamisten an Leib und Leben bedroht werden.
Erst kürzlich hat Mina Ahadi (siehe das Interview mit ihr im aktuellen “bruno.”-Jahresmagazin) wieder unzählige Morddrohungen erhalten, weil sie zum Boykott eines Konzerts des regimetreuen iranischen Rappers Amir Tataloo aufgerufen hatte. Tataloo, der nach Medienberichten mit der Revolutionsgarde auftrat, die brutale Niederschlagung der iranischen Protestbewegung befürwortete und die getötete Jina Mahsa Amini als “Hure” beschimpfte, rief seine Anhänger auf, sich gegen den Boykottaufruf zur Wehr zu setzen. Seither wird Mina Ahadi massiv bedroht (“Du solltest ab dieser Sekunde auf dich aufpassen und wachsam sein, denn ich komme mit einem Messer”). Die Polizei schritt jedoch zunächst nicht gegen die Absender der Morddrohungen ein, sondern gegen die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, die angeblich die Rechte des Veranstalters des Tataloo-Konzerts verletzt habe.
“Dies ist ein altbekanntes Muster”, führt Schmidt-Salomon aus. “Die deutsche Justiz wird immer wieder instrumentalisiert, um gegen Kritikerinnen und Kritiker des politischen Islam vorzugehen.” Ein anderes markantes Beispiel hierfür seien die Verfahren, die auf Basis des Paragrafen 166 StGB gegen Kritiker*innen des “Islamischen Zentrums Hamburg” (IZH) geführt würden: “Statt das IZH, das vom Verfassungsschutz als ‚Instrument der iranischen Staatsführung‘ eingeschätzt wird, zu verbieten, werden diejenigen juristisch belangt, die gegen diese islamofaschistische Institution protestieren. Ein Grund mehr, den aus der Zeit gefallenen ‚Gotteslästerungsparagrafen‘ aus dem Strafgesetzbuch zu streichen” (vgl. hierzu den Artikel “Wer gefährdet den öffentlichen Frieden?” aus “bruno.” 2023 ).
Weiterlesen im Originalartikel der Giordano-Bruno-Stiftung .…