Die marokkanischen Behörden werfen ihr die „Beleidigung islamischer Heiligtümer“ vor – ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bedroht ist.
Diese Anklage ist nicht nur ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern beruht auch auf einer homophoben Prämisse. Lesbisch zu sein ist weder verwerflich noch beleidigend. Die Vorstellung, dass eine solche Formulierung Blasphemie darstellen könne, entlarvt die tiefe Verbindung zwischen religiösem Dogmatismus und Diskriminierung sexueller Minderheiten.
Kritik an Religion – einschließlich des Islam – ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Meinungsfreiheit und ein Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften. Seit Jahrzehnten jedoch reagieren islamistische Strömungen und autoritäre Regime weltweit mit Gewalt, Einschüchterung und staatlicher Repression auf jede Form von Satire. Die Ermordung und Verfolgung von Islamkritiker*innen, Satiriker*innen und Andersdenkenden ist zu einer globalen Bedrohung geworden.
In dieser angespannten Lage ist internationale Solidarität mit jenen, die sich mutig gegen den politischen Islam stellen, unerlässlich. Der ZdE ruft Menschenrechtsorganisationen, demokratische Institutionen und alle engagierten Bürger*innen weltweit dazu auf, diese reaktionäre und menschenrechtswidrige Anklage entschieden zurückzuweisen und die sofortige, bedingungslose Freilassung von Ibtissam Lachgar gegenüber den marokkanischen Behörden zu fordern.